Über uns

Chronik

Die 2008 als Einzelpersonengesellschaft gegründete Firma fing ausschließlich mit ambulanten Hilfen in SGB 8 für das Stadtjugendamt Ingolstadt an. Die Ursprungsidee bestand aus einem rein männlichen Betreuerteam in der Zusammenarbeit mit überwiegend männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen (geschlechtshomogen). Hierbei stellte die Kombination aus Familienarbeit und erlebnispädagogischen Elementen einen wichtigen Bestandteil des systemischen Ansatzes dar.
Zu diesem Zeitpunkt bestand aus 10 Mitarbeitern.

2010 Aufbau ambulante Hilfen in Ingolstadt und in den Landkreisen Pfaffenhofen und Eichstätt (SGB VIII).

2010 Gründung der ersten teilstationären Jugendwohngemeinschaften (2-3er WGs) in Ingolstadt (SGB VIII).

2010 Durchführung diverser ISE Maßnahmen in Schweden, den Alpen und im Bayerischen Wald von 2 bis 6 Monaten.

2011 Ausweitung der ambulanten Angebote für Familien mit psychiatrischen Erkrankungen – Spezialisierte Hilfe für Familien mit einem psychiatrisch erkrankten Elternteil (SGB VIII).
Aufbau eines weiblichen Betreuerteams in der ambulanten Jugendhilfe (SGB VIII).
Zu diesem Zeitpunkt befanden sich zwischen 25 und 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Firma.

2013 Gründung der ersten Sozialtherapeutischen Wohngemeinschaften (SGB IX) speziell für junge Erwachsene bis zum 30. Lebensjahr in Ingolstadt.

2014 Aufnahme der ersten unbegleiteten minderjähren Asylbewerber in den Landkreisen Pfaffenhofen, Eichstätt und Ingolstadt. Bis Ende 2016 wurden insgesamt 160 stationäre Plätze für unbegleitete Minderjährige zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiterzahl während dieser Zeit betrug zum Höchststand 120.
Bis Ende 2016 Abbau der stationären Wohngruppen für jugendliche Flüchtlinge, im Anschluss mit ambulanter Nachbetreuung.

2015 Aufbau ambulanter Hilfen für Familien mit autistischen Kindern, Schulbegleitung, Familienbegleitung (SGB VIII).

2016 Aufbau Sozialtherapeutischer Wohngemeinschaften (SGB IX) für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung.

2016 Aufbau Anti-Gewalt-Training, Kurse, Opfer-Täterarbeit bei Missbrauch.

2016 Aufbau Offene Jugendarbeit in Markt Manching.

2017 Gründung der GmbH .

2017 Start der intensivpädagogischen Tagesgruppe „Die Macher (Waldprojekt)“ für schulaversive Kinder und Jugendliche für das Jugendamt Pfaffenhofen.

2017 Aufbau ambulante Hilfen für Migrationsfamilien im Landkreis Eichstätt (SGB VIII).

2017 Aufbau ambulanter Hilfen im Landkreis Kelheim (SGB VIII).

2018 Eröffnung der Heilpädagogischen Einrichtungen (Vollstationär) in Fahlenbach und in Eichstätt.

2019 Eröffnung der Mutter/Vater-Kind Einrichtung (Vollstationär) in Eichstätt.
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich zwischen 85 und 95 eingependelt.

2020 Eröffnung der Mutter/Vater-Kind Einrichtung (Teilstationär) in Eichstätt.

Selbstverständnis

Der familiäre und kollegiale Umgang innerhalb des Firmengefüges wirkt sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie auf unterstützte Personen äußerst positiv aus.

Daneben steht eine professionelle Grundhaltung unserer -Kräfte mit modernen und bedarfsorientierten Ansätzen. Wir lassen den Inklusionsgedanken in unsere weiteren Objektplanungen mit einfließen.

Unabhängig von unserer Firmengröße reagieren wir flexibel auf neue Anforderung in der Jugendhilfe und in der Eingliederungshilfe.

Flache Hierarchien in der Organisation ermöglichen schnelle Reaktionszeiten für unsere zu unterstützenden Personen.

Wir achten darauf, dass keine Kluft zwischen Leitungs- und Mitarbeiter-Ebene entsteht und stehen im regen kollegialen Austausch.

Die weitgehende Selbständigkeit der Mitarbeiter mit einem hohen Maß an Kreativität in der täglichen Arbeit ist uns genauso wichtig, wie ein breites Spektrum an Fachwissen und Methodenkenntnissen.

Flexibel gestaltete Hilfen bedeuten für uns eine individuell angepasste Hilfe auf den Einzelfall.
Auf alle möglichen Lebensbereiche bezogene, für den Einzelfall attraktive, Ziele und eine Gewährleistung weitest gehender Betreuungskontinuität werden von uns angestrebt.

Die synergetische Verknüpfung der beiden Bereiche SGB VIII und SGB IX ermöglichen bei notwendigen Indikatoren eine lückenlose Betreuung, insbesondere bei unterstützten Personen zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr.