Ambulante Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe

In der SPFH beraten und unterstützen die Fachkräfte Familien, Kinder und Jugendliche aufsuchend in ihrem häuslichen, schulischen und sozialen Lebenszusammenhang.
Die Angebote richten sich an Familien, Kinder und Jugendliche, die Bedarf und Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII in ihrem Alltag und Lebensumfeld haben.

Betreuungsrahmen

Die Fachkräfte suchen die Familien ein- bis mehrmals pro Woche in ihrem häuslichen Umfeld auf.Sie unterstützen in erzieherischen und sozialen Fragen sowie bei Problemen.

Ziele des Leistungsangebots

Ziel der Hilfe ist es, unabhängig von der Problematik der Familie, eine gute und kooperative Arbeitsbeziehung mit den Menschen herzustellen, damit gemeinsam ein lösungsorientierter Prozess beginnen kann. Dabei steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund.
Die Fachkräfte suchen die Familien ein- bis mehrmals pro Woche in ihrem häuslichen Umfeld auf, sie unterstützen in erzieherischen und sozialen Fragen sowie bei Problemen.

Hilfe für junge Volljährige

Gesetzliche Grundlage und Zielgruppe

Die gesetzliche Grundlage für die ambulante Betreuung junger Volljähriger bildet §41 SGB VIII.
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.

Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

Für die Ausgestaltung der Hilfe gilt die Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

Betreuungsrahmen und Ziele des Leistungsangebots

Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.

Erziehungsbeistandschaft

Gesetzliche Grundlage und Zielgruppe

Erziehungsbeistand (§30 SGB VIII)

Kinder oder Jugendliche werden bei der Bewältigung von Entwicklungsherausforderungen unterstützt und in Ihre Selbständigkeit begleitet. Dabei soll das soziale Umfeld, besonders natürlich die Familie berücksichtigt werden.

Die Betreuungshilfe (§30 SGB VIII)

Ein Angebot für Familien, die Bedarf und Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung in ihrem häuslichen Alltag und Lebensumfeld haben. Die Hilfe wird durch das für die Familie zuständige Jugendamt eingesetzt.

Betreuungsrahmen

Fachkräfte beraten und unterstützen Familien und Kinder/Jugendliche aufsuchend im häuslichen, schulischen, sozialen Lebenszusammenhang. Die Hilfepläne bilden die Basis der Zusammenarbeit.

Intensive sozialpädagogische Einzelmaßnahmen

Gesetzliche Grundalge und Zielgruppe

Diese Maßnahme wird Jugendlichen gewährt, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Jugendlichen und ist in der Regel auf längere Zeit angelegt.
Zielgruppe sind Jugendliche und junge Volljährige (14-21 Jahre) in entwicklungsgefährdenden Lebenssituationen, die keine oder nur gravierend beeinträchtigte Beziehungen zu den Menschen ihres sozialen Umfeldes haben und als besonders gefährdet gelten.

Kontakt

Leitungen Ambulant und Koordinationsstelle SGB VIII

Sebastian Kreymann : Leitung
Sebastian Kreymann
Leitung

s.kreymann@ambuflex.de

0151 6849 3288

Jörg Schneider : Leitung
Jörg Schneider
Leitung

j.schneider@ambuflex.de

0152 2861 8822