Heilpädagogische Wohngruppen

Gesetzliche Grundlage und Zielgruppe

Das Angebot der Heilpädagogischen Gruppe richtet sich an Jugendliche, die nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 34 und 35a SGB VIII pädagogisch versorgt werden müssen.
Zielgruppe des Leistungsangebotes sind dreizehn- bis achtzehnjährige Mädchen und Jungen (Aufnahmealter), die durch konstitutionelle und /oder soziale Defizite in ihrer altersgemäßen Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt sind.

Das Leistungsangebot ist demnach notwendig und geeignet wenn,

  • Sinne des § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung oder im Sinne des § 35a SGB VIII der Eingliederungshilfe Förderbedarf besteht, der, im Rahmen ambulanter oder teilstätionärer Angebote nicht ausreichend abgedeckt werden kann.
  • Das häusliche Sozialisationsumfeld als belastend oder gefährdend einzustufen ist, so dass eine zeitweise Trennung von der Familie notwendig ist.
  • Traumatische Erlebnisse (psychisch/physisch) durchlebt werden oder wurden.

Das Angebot der Leistung gilt sowohl regional als auch überregional.

Personal

Das Team besteht aus mehreren pädagogischen Fachkräften und einem psychologischen Fachdienst.
Die Verpflegung der Jugendlichen erfolgt durch eine Hauswirtschaftlerin, welche auch für die Hausreinigung und Wäschepflege/-hygiene zuständig ist.

Betreuungsrahmen

Die Betreuung findet an 365 Tagen rund um die Uhr durch pädagogische Fachkräfte statt.

Ziele des Leistungsangebotes

Im Rahmen der Erziehungs- und Förderplanung verfolgt die angebotene Leistung folgende Ziele:

  • Persönlichkeitsförderung und –stabilisierung.
  • Alltagsbewältigung und –gestaltung.
  • schulische und berufliche Förderung. #Förderung im Bereich der kognitiven, emotionalen, körperlichen und psychosozialen Entwicklung.
  • soweit möglich die Reintegration in das soziale Bezugssystem (Familie, Schule usw.) oder ggf. die Entwicklung von Alternativen (z.B. eine Pflegefamilie).
  • Förderung im lebenspraktischen Bereich.
  • Förderung altersadäquater Selbstständigkeit

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